PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus richtig versichern
Immer mehr Eigentümergemeinschaften bauen Photovoltaik aufs Dach. Ob die Anlage über die Gebäudeversicherung geschützt ist, hängt vom Vertrag ab – und davon, wem sie gehört.
In diesem Artikel
Eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses ist schnell sechsstellig. Sie ist Sturm, Hagel, Blitz und Überspannung ausgesetzt, kann durch Marderbiss oder Bedienfehler beschädigt werden – und wenn sie ausfällt, fehlen Einnahmen oder günstiger Strom. Trotzdem wird sie bei der Versicherung häufig vergessen.
Erst klären: Wem gehört die Anlage?
- Der Gemeinschaft: Dann muss die Gemeinschaft die Anlage versichern – über die Gebäudeversicherung oder eine eigene PV-Versicherung.
- Einem Pächter oder Contractor: Dann versichert in der Regel der Betreiber. Prüfen Sie den Vertrag: Wer haftet für Schäden am Dach, die durch Montage oder Betrieb entstehen?
- Einzelnen Eigentümern (z. B. Balkonkraftwerke): Diese sind meist Sache des jeweiligen Eigentümers. Die Gemeinschaft sollte trotzdem wissen, was installiert ist.
Welche Risiken abgesichert sein sollten
| Risiko | Wo versichert |
|---|---|
| Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag | Häufig in der Wohngebäudeversicherung, wenn die Anlage gemeldet ist |
| Überspannung, Kurzschluss, Bedienfehler, Marderbiss, Diebstahl | Meist nur in einer Photovoltaik- oder Elektronikversicherung |
| Ertragsausfall nach einem Schaden | Über einen Ertragsausfall-Baustein |
| Schäden an Dritten durch die Anlage (z. B. herabfallende Module) | Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Anlage melden und Einschluss prüfen |
Typische Fehler
- Die Anlage wurde nachgerüstet, aber dem Versicherer nicht gemeldet – dadurch kann auch die Versicherungssumme des Gebäudes nicht mehr stimmen.
- Es gibt eine Höchstgrenze für PV-Anlagen in der Gebäudeversicherung, die unter dem tatsächlichen Wert liegt.
- Die Haftungsfrage zwischen Gemeinschaft und Betreiber ist nicht geregelt.
Checkliste
- Eigentum an der Anlage geklärt
- Anlage beim Gebäudeversicherer gemeldet, Wert und Grenze passen
- Elektronik-Risiken und Ertragsausfall abgedeckt oder bewusst ausgelassen
- Haftpflicht für den Betrieb geprüft
Weiterführend: Der VDIV hat einen Leitfaden „Gebäudenahe Photovoltaik – ein Leitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften“ veröffentlicht (vdiv.de).

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