Objekt-Check

PV-Anlage auf dem Mehrfamilienhaus richtig versichern

Lukas Mohr, Versicherungsmakler für Hausverwaltungen Lukas Mohr · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Aktualisiert am 5. November 2026

Immer mehr Eigentümergemeinschaften bauen Photovoltaik aufs Dach. Ob die Anlage über die Gebäudeversicherung geschützt ist, hängt vom Vertrag ab – und davon, wem sie gehört.

In diesem Artikel

Eine PV-Anlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses ist schnell sechsstellig. Sie ist Sturm, Hagel, Blitz und Überspannung ausgesetzt, kann durch Marderbiss oder Bedienfehler beschädigt werden – und wenn sie ausfällt, fehlen Einnahmen oder günstiger Strom. Trotzdem wird sie bei der Versicherung häufig vergessen.

Das Wichtigste in KürzeViele Wohngebäudeversicherungen schließen PV-Anlagen gegen die klassischen Gefahren ein – oft aber nur, wenn die Anlage gemeldet ist. Umfassender ist eine Photovoltaikversicherung mit Elektronik-Schutz und Ertragsausfall. Entscheidend ist zuerst: Wem gehört die Anlage?

Erst klären: Wem gehört die Anlage?

  • Der Gemeinschaft: Dann muss die Gemeinschaft die Anlage versichern – über die Gebäudeversicherung oder eine eigene PV-Versicherung.
  • Einem Pächter oder Contractor: Dann versichert in der Regel der Betreiber. Prüfen Sie den Vertrag: Wer haftet für Schäden am Dach, die durch Montage oder Betrieb entstehen?
  • Einzelnen Eigentümern (z. B. Balkonkraftwerke): Diese sind meist Sache des jeweiligen Eigentümers. Die Gemeinschaft sollte trotzdem wissen, was installiert ist.

Welche Risiken abgesichert sein sollten

Risiko Wo versichert
Sturm, Hagel, Feuer, Blitzschlag Häufig in der Wohngebäudeversicherung, wenn die Anlage gemeldet ist
Überspannung, Kurzschluss, Bedienfehler, Marderbiss, Diebstahl Meist nur in einer Photovoltaik- oder Elektronikversicherung
Ertragsausfall nach einem Schaden Über einen Ertragsausfall-Baustein
Schäden an Dritten durch die Anlage (z. B. herabfallende Module) Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht – Anlage melden und Einschluss prüfen

Typische Fehler

  • Die Anlage wurde nachgerüstet, aber dem Versicherer nicht gemeldet – dadurch kann auch die Versicherungssumme des Gebäudes nicht mehr stimmen.
  • Es gibt eine Höchstgrenze für PV-Anlagen in der Gebäudeversicherung, die unter dem tatsächlichen Wert liegt.
  • Die Haftungsfrage zwischen Gemeinschaft und Betreiber ist nicht geregelt.

Checkliste

  • Eigentum an der Anlage geklärt
  • Anlage beim Gebäudeversicherer gemeldet, Wert und Grenze passen
  • Elektronik-Risiken und Ertragsausfall abgedeckt oder bewusst ausgelassen
  • Haftpflicht für den Betrieb geprüft
Die richtigen Gefahren. Von Anfang an drin.Wir prüfen, ob PV-Anlage, Elementar, Ableitungsrohre und Fugenschäden in Ihrer Gebäudeversicherung abgedeckt sind.

Weiterführend: Der VDIV hat einen Leitfaden „Gebäudenahe Photovoltaik – ein Leitfaden für Wohnungseigentümergemeinschaften“ veröffentlicht (vdiv.de).

Lukas Mohr, Versicherungsmakler für Hausverwaltungen
Lukas MohrGeprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Seit 2016 in der Sachversicherung, davon drei Jahre in der Schadenbearbeitung und gut zwei Jahre in der Maklerbetreuung beim Versicherer. Seit 2025 unabhängiger Versicherungsmakler für Hausverwaltungen. Mehr über mich →
Wie steht Ihr Objekt da?

Kostenloser Objekt-Check für ein Objekt Ihrer Wahl: Versicherungssumme, Deckungslücken und Kündigungsrisiko – mit schriftlicher Auswertung.

Objekt-Check anfragen →

Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.