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Elementarversicherung für die WEG: Was Verwalter jetzt wissen müssen

Lukas Mohr, Versicherungsmakler für Hausverwaltungen Lukas Mohr · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Aktualisiert am 5. November 2026

Starkregen, Rückstau, Hochwasser: Ohne Elementarversicherung zahlt die normale Gebäudeversicherung nicht. Was sie abdeckt, was die Politik plant und wie Verwalter die Gemeinschaft absichern.

In diesem Artikel

Ein Starkregen reicht: Das Wasser drückt durch den Bodenablauf in den Keller, die Heizungsanlage steht unter Wasser, Kellerabteile sind zerstört. Viele Eigentümer gehen davon aus, dass die Gebäudeversicherung zahlt. Das tut sie aber nur, wenn eine Elementarversicherung eingeschlossen ist.

Das Wichtigste in KürzeDie normale Wohngebäudeversicherung deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Überschwemmung durch Starkregen, Rückstau, Hochwasser, Erdbeben, Erdrutsch oder Schneedruck sind nur über den Zusatzbaustein Elementar versichert. Prüfen Sie für jedes Objekt, ob er vereinbart ist.

Was die Elementarversicherung abdeckt

Je nach Versicherer umfasst der Baustein in der Regel:

  • Überschwemmung des Grundstücks, etwa durch Starkregen oder über die Ufer tretende Gewässer
  • Rückstau aus dem Kanalnetz in das Gebäude
  • Erdbeben, Erdsenkung und Erdrutsch
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch

Häufig gilt eine eigene Selbstbeteiligung für Elementarschäden. Beim Rückstau verlangen viele Bedingungen, dass eine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden ist und gewartet wird. Fehlt sie, kann der Versicherer die Leistung kürzen.

Warum das Thema für Verwaltungen drängt

Starkregen kann überall auftreten, nicht nur in Flussnähe. Gleichzeitig ist nach Angaben der Bundesministerien nur ein Teil der Wohngebäude in Deutschland gegen Elementarschäden versichert. Für eine Eigentümergemeinschaft ohne diesen Schutz kann ein einziger Starkregen eine Sonderumlage in fünf- oder sechsstelliger Höhe bedeuten.

Was die Politik plant

Die Bundesregierung will den Elementarschutz in der Wohngebäudeversicherung zum Standard machen. Im Oktober 2026 haben Justiz- und Finanzministerium dazu Diskussionspunkte vorgelegt; diskutiert werden unter anderem eine Opt-out-Möglichkeit, Vorgaben zur Selbstbeteiligung und eine staatliche Rückversicherung. Ein Gesetz gibt es noch nicht. Verlassen sollten Sie sich darauf nicht – der Schutz muss heute stimmen.

Für Gemeinschaften ist dabei offen, wie eine mögliche Abwahl des Schutzes beschlossen werden müsste. Verbände wie Wohnen im Eigentum fordern dafür hohe Hürden.

So gehen Verwalter vor

  1. Bestand prüfen. Für jedes Objekt klären: Ist Elementar eingeschlossen? Mit welcher Selbstbeteiligung und welchen Grenzen?
  2. Rückstausicherung prüfen. Ist eine Rückstauklappe oder Hebeanlage vorhanden, und wird sie gewartet? Das ist oft Voraussetzung für den Schutz.
  3. Angebot einholen. Fehlt Elementar, holen Sie ein Angebot ein – auch für gefährdete Lagen gibt es häufig Lösungen, etwa mit höherer Selbstbeteiligung.
  4. Eigentümer entscheiden lassen und dokumentieren. Stellen Sie Kosten und Risiko verständlich dar. Lehnt die Gemeinschaft den Schutz ab, sollte das dokumentiert sein – im Schadenfall fragen die Eigentümer sonst den Verwalter.
Wir prüfen das für Ihren BestandIm kostenlosen Objekt-Check sehen wir uns an, ob Elementar, Rückstau, Ableitungsrohre und Fugenschäden in Ihrer Gebäudeversicherung abgedeckt sind – und was ein Einschluss kosten würde.

Quellen: PwC: Elementarschutz soll zum Marktstandard werden (Oktober 2026) · VDIV: Pflicht zur Elementarschadenversicherung · Wohnen im Eigentum: Positionspapier (April 2026)

Lukas Mohr, Versicherungsmakler für Hausverwaltungen
Lukas MohrGeprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Seit 2016 in der Sachversicherung, davon drei Jahre in der Schadenbearbeitung und gut zwei Jahre in der Maklerbetreuung beim Versicherer. Seit 2025 unabhängiger Versicherungsmakler für Hausverwaltungen. Mehr über mich →
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.