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Gebäudeversicherung für WEG und Mietshäuser
Die Wohngebäudeversicherung ist der wichtigste Vertrag jeder Eigentümergemeinschaft. Wir sorgen dafür, dass sie hält, was sie verspricht – vom Unterversicherungsverzicht bis zur Elementarversicherung.
Auf dieser Seite
Worauf es bei der Gebäudeversicherung einer WEG ankommt
Eine Gebäudeversicherung, die auf dem Papier existiert, reicht nicht. Entscheidend ist, ob sie im Schadenfall vollständig zahlt. Genau dort entstehen die teuren Lücken – und die Fragen der Eigentümer landen bei der Verwaltung.
Nichts vergessen: Wir prüfen, ob Nebengebäude, Garagen, Ausbauten, PV-Anlage und Wärmepumpe erfasst sind – und schließen Lücken.
Versicherungssumme nach anerkanntem Verfahren und Unterversicherungsverzicht – damit der Versicherer nicht wegen Unterversicherung kürzt.
Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – plus Elementarversicherung, Ableitungsrohre und Folgeschäden durch undichte Fugen.
Was wir für jedes Objekt prüfen
- Versicherungssumme oder Wohnfläche korrekt, Unterversicherungsverzicht vereinbart
- Elementarversicherung inklusive Rückstau – mit passender Selbstbeteiligung
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück
- Folgeschäden durch undichte Fugen – seit dem BGH-Urteil von 2021 nicht mehr selbstverständlich
- PV-Anlage, Wärmepumpe und Wallboxen gemeldet und abgedeckt
- Grobe Fahrlässigkeit, Mietausfall, Leckortung und Aufräumkosten
- Obliegenheiten, die den Schutz gefährden können: Leerstand, Frost, Wartung, Rückstausicherung
Wir greifen ein, bevor saniert wird
Viele Gemeinschaften erfahren erst von einem Problem, wenn der Versicherer die Beiträge erhöht oder kündigt. Wir werten die Schäden jedes Objekts laufend aus und melden uns, sobald sich eine Sanierung abzeichnet – damit Ursachen behoben werden können, bevor der Versicherer die Bedingungen diktiert.
Richtiger Schutz zu fairen Beiträgen
Wir verhandeln eigene Rahmenverträge für Hausverwaltungen. Dadurch sind oft bessere Bedingungen möglich als im Einzelvertrag – und neue Objekte lassen sich schnell unterbringen.
Häufige Fragen
Muss eine WEG eine Gebäudeversicherung haben?
Zu einer ordnungsmäßigen Verwaltung gehört nach dem Wohnungseigentumsgesetz die Versicherung des gemeinschaftlichen Eigentums zum Neuwert sowie eine Haftpflichtversicherung (§ 19 Abs. 2 Nr. 3 WEG). In der Praxis ist eine verbundene Wohngebäudeversicherung deshalb Standard.
Ist auch das Sondereigentum versichert?
In den meisten verbundenen Gebäudeversicherungen von Gemeinschaften ja – das Gebäude wird als Ganzes versichert. Ob auch Einbauten wie Küchen oder hochwertige Bodenbeläge erfasst sind, hängt vom Vertrag ab. Wir prüfen das für Ihr Objekt.
Was kostet eine Gebäudeversicherung für ein Mehrfamilienhaus?
Das hängt von Lage, Größe, Baujahr, Zustand der Leitungen, Schadenverlauf und gewähltem Schutz ab. Pauschale Preise wären unseriös. Im kostenlosen Objekt-Check sehen wir uns Ihren aktuellen Vertrag an und sagen Ihnen, ob Beitrag und Leistung zusammenpassen.
Können wir den Versicherer wechseln?
Zum Ablauf jederzeit mit der vertraglichen Frist, nach einem Schadenfall oder bei einer Beitragserhöhung ohne Leistungsverbesserung oft auch vorzeitig. Wir planen den Wechsel so, dass keine Lücke entsteht.