Verwalterwechsel: Versicherungen übernehmen, ohne dass eine Lücke entsteht
Wer eine neue WEG übernimmt, übernimmt auch deren Versicherungen – oft ohne vollständige Unterlagen. Welche Fragen Sie in den ersten Wochen klären sollten und wo die gefährlichste Falle liegt.
In diesem Artikel
Ein neues Objekt, ein neuer Beirat, ein Stapel Ordner – oder auch gar keine Unterlagen. Beim Verwalterwechsel geht es um Abrechnungen, Konten und Beschlüsse. Die Versicherungen laufen dabei oft nebenher mit. Dabei entscheidet sich genau hier, ob der nächste Schaden reibungslos bezahlt wird.
Die gefährlichste Falle: Wer ist Versicherungsnehmer?
In der Regel ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Versicherungsnehmerin, vertreten durch die jeweilige Verwaltung. Dann bleibt der Vertrag beim Verwalterwechsel bestehen; es ändert sich nur, wer die Gemeinschaft vertritt.
Es gibt aber auch Verträge, bei denen die Hausverwaltung selbst als Versicherungsnehmerin im Versicherungsschein steht – häufig bei Rahmenverträgen einer Verwaltung. Gerichte haben in solchen Fällen entschieden, dass dann grundsätzlich nur der Versicherungsnehmer die Rechte aus dem Vertrag geltend machen kann. Wechselt die Verwaltung, muss deshalb geklärt werden, ob und wie der Vertrag weiterläuft – sonst droht eine Lücke oder ein Streit im Schadenfall.
Unterlagen, die Sie anfordern sollten
- Alle Versicherungsscheine mit Nachträgen: Gebäude, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschaden, ggf. Glas, Bauleistung
- Versicherungsbedingungen und Klauseln
- Schadenliste der letzten fünf Jahre
- Liste offener Schäden mit Stand der Regulierung
- Letzte Beitragsrechnungen und Mitteilungen über Beitragserhöhungen
- Kündigungen oder Sanierungsschreiben des Versicherers
- Name des betreuenden Maklers oder Vertreters
Die ersten Schritte
- Versicherer und Makler informieren. Teilen Sie mit, dass Sie die Verwaltung übernommen haben, und lassen Sie die Korrespondenzadresse ändern.
- Offene Schäden übernehmen. Laufende Schäden dürfen beim Wechsel nicht liegen bleiben. Klären Sie mit der Vorverwaltung, welche Unterlagen fehlen.
- Fristen eintragen. Vertragsabläufe, Kündigungsfristen und Fristen aus laufenden Schadenfällen gehören sofort in Ihre Fristenkontrolle.
- Versicherungsumfang prüfen. Stimmt die Versicherungssumme, besteht ein Unterversicherungsverzicht, sind Elementar, Ableitungsrohre und Fugenschäden geregelt?
- Beirat informieren. Ein kurzer Überblick über den Versicherungsstand schafft Vertrauen – und dokumentiert, dass Sie das Thema aufgegriffen haben.
Quellen: LG Ingolstadt, Urteil vom 14.2.2023 – 21 O 3045/21 Ver (Hausverwaltung als Versicherungsnehmerin)

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