Ableitungsrohre auf dem Grundstück: Die unterschätzte Lücke
Bricht ein Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes, zahlt die Gebäudeversicherung oft nicht – es sei denn, es ist ausdrücklich vereinbart. Warum das teuer werden kann und wie Verwalter vorsorgen.
In diesem Artikel
Abwasserrohre liegen unsichtbar im Boden – bis sie brechen. Wurzeln wachsen ein, der Boden setzt sich, alte Steinzeugrohre werden porös. Der Schaden zeigt sich als Rückstau im Keller oder als abgesackte Pflasterfläche. Die Reparatur heißt: aufgraben, ersetzen, wieder herstellen. Und dann die Frage: Zahlt die Versicherung?
Wo die Grenze verläuft
| Lage des Rohrs | Typischer Schutz |
|---|---|
| Ableitungsrohr im Gebäude | In der Regel versichert |
| Ableitungsrohr außerhalb des Gebäudes, auf dem Grundstück | Oft nur mit Zusatzklausel, häufig mit Höchstgrenze |
| Ableitungsrohr außerhalb des Grundstücks (bis zum Kanal) | Selten, nur wenn ausdrücklich vereinbart und die Gemeinschaft die Gefahr trägt |
| Zuleitungsrohre auf dem Grundstück, die das Gebäude versorgen | Nach vielen Bedingungen mitversichert |
Die genaue Regelung unterscheidet sich von Versicherer zu Versicherer. Auch Drainagerohre und Regenfallrohre außerhalb des Gebäudes sind nach vielen Bedingungen ausdrücklich ausgeschlossen.
Worauf es im Vertrag ankommt
- Bruchschäden außerhalb des Gebäudes: Ist die Klausel vereinbart, und bis zu welcher Summe?
- Verstopfung: Die Beseitigung einer bloßen Verstopfung ist oft nicht versichert oder nur über eine eigene Klausel.
- Wurzeleinwuchs: Manche Bedingungen leisten nur, wenn das Rohr dadurch tatsächlich gebrochen ist.
- Gefahrtragung: Für Rohre außerhalb des Grundstücks kommt es darauf an, wer nach der Satzung der Gemeinde für sie verantwortlich ist.
Was Verwalter tun sollten
- Klausel prüfen. Für jedes Objekt klären, ob Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes eingeschlossen sind und bis zu welcher Höhe.
- Zustand kennen. Bei älteren Gebäuden kann eine Kamerabefahrung der Grundleitungen sinnvoll sein – vor allem vor einem Versichererwechsel.
- Grenze ausreichend wählen. Eine Höchstgrenze von wenigen Tausend Euro reicht bei Mehrfamilienhäusern oft nicht. Aufgraben, Ersetzen und Wiederherstellen von Flächen kann deutlich teurer sein.
Quellen: OLG Nürnberg, 3.2.2021 – 8 U 3471/20 (Drainagerohr im Außenbereich) · transparent-beraten.de: Leitungswasserschaden

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