Objekt-Check

Schaden richtig melden: Die Checkliste für Hausverwaltungen

Lukas Mohr, Versicherungsmakler für Hausverwaltungen Lukas Mohr · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Aktualisiert am 5. November 2026

Fehlende Fotos, verspätete Meldung, entsorgte Teile – die meisten Probleme bei der Regulierung entstehen in den ersten Stunden. Mit dieser Checkliste läuft jeder Schaden sauber.

In diesem Artikel

Ob ein Schaden schnell und vollständig bezahlt wird, entscheidet sich oft in den ersten Stunden. Was dann nicht dokumentiert oder gemeldet wird, fehlt später – und führt zu Rückfragen, Verzögerungen oder Kürzungen.

Das Wichtigste in KürzeSchaden begrenzen, unverzüglich melden, lückenlos dokumentieren, beschädigte Teile aufbewahren und größere Aufträge mit dem Versicherer abstimmen. Das verlangen Gesetz und Versicherungsbedingungen – und es beschleunigt die Zahlung.

Sofort: Schaden begrenzen

  • Ursache stoppen: Wasser absperren, Strom in betroffenen Bereichen abschalten
  • Notdienst beauftragen, wenn nötig (Installateur, Trocknung, Notverglasung)
  • Gefahrenstellen sichern, Bewohner informieren

Der Versicherungsnehmer muss den Schaden möglichst gering halten (§ 82 VVG). Die Kosten notwendiger Notmaßnahmen ersetzt der Versicherer in der Regel (§ 83 VVG).

Dokumentieren

  • Fotos und Videos: Ursache, Schaden, Übersicht und Details – bevor aufgeräumt wird
  • Datum und Uhrzeit von Entdeckung und Schadenereignis
  • Betroffene Einheiten, Eigentümer und Mieter mit Kontaktdaten
  • Beschädigte Teile (z. B. das defekte Rohrstück) aufbewahren, bis der Versicherer sie freigibt
  • Bei Einbruch, Vandalismus oder Brand: Anzeige bei der Polizei, Aktenzeichen notieren

Melden

  • Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, beim Versicherer melden (§ 30 VVG)
  • Versicherungsnummer, Schadentag, Ursache, betroffene Bereiche, erste Kostenschätzung
  • Fotos gleich mitschicken
  • Bei mehreren betroffenen Versicherungen (Gebäude, Hausrat, Haftpflicht) alle Beteiligten informieren

Abwickeln

  • Größere Aufträge (Leckortung, Trocknung, Sanierung) vorab mit dem Versicherer abstimmen
  • Kostenvoranschläge und Rechnungen sammeln und vollständig einreichen
  • Termine mit Gutachter und Handwerkern koordinieren
  • Offene Punkte nachhalten, bis die Zahlung eingegangen ist
  • Bei Schäden im Sondereigentum: Auszahlung an den betroffenen Eigentümer klären

Danach

  • Schaden in die Schadenliste des Objekts eintragen
  • Ursache dauerhaft beheben, damit sich der Schaden nicht wiederholt
  • Bei wiederkehrenden Schäden: Schadenquote prüfen und Maßnahmen planen
Wir übernehmen das für SieSie leiten den Schaden in zwei Minuten an uns weiter. Wir melden ihn umgehend beim Versicherer, fordern fehlende Unterlagen an und fassen nach, bis gezahlt ist.

Quellen: § 30 VVG · § 82 VVG

Lukas Mohr, Versicherungsmakler für Hausverwaltungen
Lukas MohrGeprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Seit 2016 in der Sachversicherung, davon drei Jahre in der Schadenbearbeitung und gut zwei Jahre in der Maklerbetreuung beim Versicherer. Seit 2025 unabhängiger Versicherungsmakler für Hausverwaltungen. Mehr über mich →
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.