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Sanierung in der WEG: Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung

Lukas Mohr, Versicherungsmakler für Hausverwaltungen Lukas Mohr · Fachwirt für Versicherungen und Finanzen Aktualisiert am 5. November 2026

Dachsanierung, Fassadendämmung, Strangsanierung: Bei größeren Baumaßnahmen ist die Gemeinschaft Bauherrin – mit eigenen Haftungsrisiken. Welche Versicherungen nötig sind und was Verwalter vor Baubeginn klären sollten.

In diesem Artikel

Energetische Sanierung, neue Balkone, Strangsanierung nach einer Serie von Wasserschäden: Viele Gemeinschaften investieren in ihre Gebäude. Mit dem Baubeschluss wird die Gemeinschaft zur Bauherrin – und trägt Risiken, die die normale Gebäude- und Haftpflichtversicherung oft nur begrenzt abdeckt.

Das Wichtigste in KürzeDie Bauherrenhaftpflicht schützt vor Ansprüchen Dritter, etwa wenn ein Passant auf der Baustelle verletzt wird. Die Bauleistungsversicherung schützt die Bauleistung selbst vor unvorhergesehenen Schäden. Prüfen Sie vor Baubeginn, ob und bis zu welcher Bausumme die Bauherrenhaftpflicht schon in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten ist – und melden Sie die Baumaßnahme dem Gebäudeversicherer.

Warum die Gemeinschaft als Bauherrin haftet

Wer baut, muss dafür sorgen, dass von der Baustelle keine Gefahr ausgeht. Diese Verkehrssicherungspflicht lässt sich zwar weitgehend auf Bauunternehmen und Bauleitung übertragen, eine Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt aber. Typische Schäden: herabfallendes Material, ungesicherte Gruben, beschädigte Nachbargebäude.

Welche Versicherung wofür?

Versicherung Was sie abdeckt Worauf achten
Bauherrenhaftpflicht Ansprüche Dritter aus der Bauherreneigenschaft Oft bis zu einer bestimmten Bausumme in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten – darüber eigener Vertrag nötig
Bauleistungsversicherung Unvorhergesehene Schäden an der Bauleistung, z. B. durch Unwetter, Vandalismus oder Konstruktionsfehler Klären, ob Bauherr oder Bauunternehmen sie abschließt und wer die Kosten trägt
Wohngebäudeversicherung Das bestehende Gebäude während der Bauzeit Baumaßnahme melden: Umbauten können eine Gefahrerhöhung sein, Gerüste erhöhen z. B. das Einbruchrisiko
Haftpflicht der Handwerker Schäden, die ein Unternehmen verursacht Nachweis vor Auftragsvergabe anfordern, Deckungssummen prüfen

Checkliste vor Baubeginn

  • Bausumme ermittelt und mit der Grenze in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeglichen
  • Bei Bedarf separate Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen
  • Bauleistungsversicherung geklärt (wer schließt ab, wer zahlt)
  • Baumaßnahme dem Gebäudeversicherer gemeldet
  • Haftpflichtnachweise aller beauftragten Unternehmen liegen vor
  • Nach Abschluss: Versicherungssumme bzw. Angaben der Gebäudeversicherung an den neuen Zustand angepasst

Der letzte Punkt wird oft vergessen: Eine Sanierung erhöht häufig den Wert des Gebäudes. Wer die Angaben nicht anpasst, riskiert Unterversicherung. Umgekehrt kann eine Strangsanierung die Schadenquote senken – ein gutes Argument für bessere Konditionen.

Wir begleiten Ihre SanierungWir prüfen vor Baubeginn, welche Versicherungen nötig sind, und passen den Schutz nach Abschluss an – damit aus der Sanierung auch bessere Konditionen werden.
Lukas Mohr, Versicherungsmakler für Hausverwaltungen
Lukas MohrGeprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen (IHK) Seit 2016 in der Sachversicherung, davon drei Jahre in der Schadenbearbeitung und gut zwei Jahre in der Maklerbetreuung beim Versicherer. Seit 2025 unabhängiger Versicherungsmakler für Hausverwaltungen. Mehr über mich →
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Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bedingungen Ihres Versicherungsvertrags.