Sanierung in der WEG: Bauherrenhaftpflicht und Bauleistungsversicherung
Dachsanierung, Fassadendämmung, Strangsanierung: Bei größeren Baumaßnahmen ist die Gemeinschaft Bauherrin – mit eigenen Haftungsrisiken. Welche Versicherungen nötig sind und was Verwalter vor Baubeginn klären sollten.
In diesem Artikel
Energetische Sanierung, neue Balkone, Strangsanierung nach einer Serie von Wasserschäden: Viele Gemeinschaften investieren in ihre Gebäude. Mit dem Baubeschluss wird die Gemeinschaft zur Bauherrin – und trägt Risiken, die die normale Gebäude- und Haftpflichtversicherung oft nur begrenzt abdeckt.
Warum die Gemeinschaft als Bauherrin haftet
Wer baut, muss dafür sorgen, dass von der Baustelle keine Gefahr ausgeht. Diese Verkehrssicherungspflicht lässt sich zwar weitgehend auf Bauunternehmen und Bauleitung übertragen, eine Auswahl- und Überwachungspflicht bleibt aber. Typische Schäden: herabfallendes Material, ungesicherte Gruben, beschädigte Nachbargebäude.
Welche Versicherung wofür?
| Versicherung | Was sie abdeckt | Worauf achten |
|---|---|---|
| Bauherrenhaftpflicht | Ansprüche Dritter aus der Bauherreneigenschaft | Oft bis zu einer bestimmten Bausumme in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht enthalten – darüber eigener Vertrag nötig |
| Bauleistungsversicherung | Unvorhergesehene Schäden an der Bauleistung, z. B. durch Unwetter, Vandalismus oder Konstruktionsfehler | Klären, ob Bauherr oder Bauunternehmen sie abschließt und wer die Kosten trägt |
| Wohngebäudeversicherung | Das bestehende Gebäude während der Bauzeit | Baumaßnahme melden: Umbauten können eine Gefahrerhöhung sein, Gerüste erhöhen z. B. das Einbruchrisiko |
| Haftpflicht der Handwerker | Schäden, die ein Unternehmen verursacht | Nachweis vor Auftragsvergabe anfordern, Deckungssummen prüfen |
Checkliste vor Baubeginn
- Bausumme ermittelt und mit der Grenze in der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht abgeglichen
- Bei Bedarf separate Bauherrenhaftpflicht abgeschlossen
- Bauleistungsversicherung geklärt (wer schließt ab, wer zahlt)
- Baumaßnahme dem Gebäudeversicherer gemeldet
- Haftpflichtnachweise aller beauftragten Unternehmen liegen vor
- Nach Abschluss: Versicherungssumme bzw. Angaben der Gebäudeversicherung an den neuen Zustand angepasst
Der letzte Punkt wird oft vergessen: Eine Sanierung erhöht häufig den Wert des Gebäudes. Wer die Angaben nicht anpasst, riskiert Unterversicherung. Umgekehrt kann eine Strangsanierung die Schadenquote senken – ein gutes Argument für bessere Konditionen.

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